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ESMA über Binance-Denotierung: Verwahrung und Übertragung von nicht-MiCA-konformen Stablecoins möglich

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten. 

 

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