ESMA über Binance-Denotierung: Verwahrung und Übertragung von nicht-MiCA-konformen Stablecoins möglich
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten.